Biologische Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitungsfähigkeit von gentechnisch veränderten Pflanzen
Neben gentechnisch veränderten Pflanzen, deren landwirtschaftliche Eigenschaften (z.B. Schädlingsresistenzen) verändert wurden, werden/wurden auch transgene Pflanzen mit neuen bzw. veränderten Inhaltsstoffen enwickelt. Sie liefern beispielsweise industriell nutzbare oder pharmazeutisch wirksame Substanzen. Die Ausbreitungsfähigkeit dieser gentechnisch veränderten Pflanzen sollte möglichst auf ein Minimum begrenzt werden. Das kann z.B. durch eine Unterdrückung der Fortpflanzung erreicht werden. Mit konventioneller Züchtung und mit Hilfe der Gentechnik können Pflanzen hergestellt werden,
- die nicht mehr in der Lage sind, Pollen zu produzieren
- die keine Blüten ausbilden
- oder deren Samen steril sind.
Ein alternativer Ansatz ist die gentechnische Übertragung neuer Gene in die Plastiden. Plastiden sind Einheiten in der Pflanzenzelle, die über eigene DNA verfügen. Die meisten landwirtschaftlichen Nutzpflanzen vererben die Plastiden-DNA nur mütterlicherseits, d.h. nicht über den Pollen. Bei einer gentechnischen Veränderung der Plastiden befinden sich die neuen Gensequenzen wegen der besonderen Vererbung also nicht in den Pollen. (www.biosicherheit.de)