Überprüfung von Laborergebnissen
Unter Freisetzungsversuchen versteht man den Anbau gentechnisch veränderter (gv) Pflanzen im Freiland. Er findet statt, um Forschungsergebnisse, die man im Gewächshaus gewonnen hat, unter natürlichen Bedingungen zu überprüfen. Im Freiland wirken Faktoren wie Trockenheit, Sonneneinstrahlung, Krankheits- oder Schädlingsbefall, die im Gewächshaus nicht ausreichend simuliert werden können. Wechselbeziehungen zwischen Pflanzen und Umwelt können definitiv nur im Freiland geklärt werden.
Freisetzungen müssen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beantragt werden. Die Entscheidung über den Antrag wird gemeinsam mit verschiedenen anderen Behörden und unter Einbeziehung der Öffentlichkeit getroffen. Ein Freisetzungsversuch wird nur dann genehmigt, wenn von ihm keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Aufgrund von vorsätzlichen Feldzerstörungen und Feldbesetzungen militanter Gentechnikgegner gibt es seit dem Jahr 2012 in Deutschland keine Freisetzungen mehr.